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Montag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
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Freitag 07:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
Stand: 25.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)