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Montag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Donnerstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 07:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Stand: 26.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)